Reiserücktritt & Reisestorno – Was zahlt die Versicherung? Auch bei einer Pandemie?

Viele Menschen können die Begriffe „Corona“ und „Lockdown“ nicht mehr hören. Vor allem, weil eine Urlaubsplanung praktisch nicht  möglich ist. Wie lässt sich ein Reiserücktritt versichern?

Tatsächlich haben die verschiedenen notwendigen Corona-Einschränkungen im Jahr 2020 zahlreiche Arbeitnehmer in die Kurzarbeit oder gar in die Arbeitslosigkeit geschickt und viele andere Menschen daran gehindert, ihren normalen Beschäftigungen nachzugehen. Auch und vor allem das Reisen hat im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren stark abgenommen. Doch auch wenn die Pandemie im Winter 2020/2021 noch lange nicht ausgestanden ist – viele Menschen planen bereits den Sommerurlaub 2021.

Das kann auch durchaus Sinn machen. Immerhin haben die Erfahrungen des Vorjahres gezeigt, dass das Virus im Sommer eine Menge Kraft und damit auch viel von seinem Schrecken verloren hat. Demzufolge ist es nachvollziehbar, wenn die Menschen im teilweise verregneten Deutschland von der Ferne, von Strand, Sonne und Meer träumen.

Ob mit oder ohne Reisekoffer, bei jeder Reisebuchung besteht auch die Gefahr, dass die Reise vielleicht aufgrund dann neuer Einschränkungen nicht funktioniert. Allerdings muss man festhalten, dass eine Reisebuchung schon immer ein gewisses Risiko beinhaltete. Dieses ließ sich jedoch relativ zuverlässig mit einer Reiserücktrittsversicherung abdecken. Bleibt die Frage, inwieweit diese Möglichkeit auch in Zeiten der Pandemie gegeben ist.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Zuallererst ist an dieser Stelle die Frage zu klären, was überhaupt eine Reiserücktrittsversicherung ist. Wer noch nie eine Pauschalreise gebucht hat, ist mit dieser Form der Versicherung womöglich noch gar nicht so richtig in Kontakt gekommen. Die Reiserücktrittsversicherung trägt in erster Linie die Kosten für die Stornierung einer Reise, wenn diese aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann.

Klassische versicherte Gründe sind dabei:

  • Eine plötzliche Erkrankung, die den Versicherten oder einen Mitreisenden reiseunfähig macht
  • Plötzliche Arbeitslosigkeit aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung
  • Ein schwerer Unfall oder ein anderes unvorhergesehenes Ereignis, dass eine Reise objektiv zu diesem Zeitpunkt unzumutbar macht – beispielsweise ein Einbruch mit erheblichen Schäden in der Wohnung oder ein Hausbrand
  • Der Tod eines nahen Angehörigen

Je nach Versicherer und gewähltem Tarif können auch zusätzliche Leistungen und Absicherungen vereinbart werden. Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung sind dann natürlich auch entsprechend breit gefächert. Von Tarifen mit einem Beitragssatz von rund 25 Euro im Jahr bis zu Tarifen mit 250 Euro und mehr an Beitragssätzen im Jahr ist hier eine große Spannbreite gegeben.

Welche Reiserücktrittsversicherungen gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei Arten der Reiserücktrittsversicherung.

  • Die Reiserücktrittsversicherung für einen Urlaub
  • Die Jahresversicherung
  • Die Versicherung als zusätzliche Leistung

Jeder dieser Versicherungstypen hat seine Stärken und Schwächen. Wir haben hier einmal einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Die Reiserücktrittsversicherung für einen Urlaub

Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, wird Ihnen diese Versicherung in der Regel vom Vermittler der Reise (Reisebüro, Online Buchungsplattform etc.) direkt mit angeboten. Die Kosten für diese Versicherung werden anhand des Preises der abgesicherten Reise berechnet.

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Das macht insofern Sinn, als dass im schlimmsten Fall die Versicherung die vollen Kosten übernehmen muss, wenn eine Stornierung beispielsweise gar nicht mehr möglich ist, weil das Reisehindernis erst am Tag der Reise oder wenige Tage zuvor auftritt. Denn in diesem Fall werden oftmals die vollen Kosten fällig, auch wenn Sie die gebuchten Leistungen gar nicht nutzen.

Die Versicherung erlischt, sobald Sie den Urlaub angetreten haben.

Die Jahresversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Reiserücktrittsversicherung, die alle Reisen umfasst, die im Versicherungszeitraum angetreten werden sollen. Wichtig ist dabei nicht, wann die Reise gebucht wurde, sondern wann sie angetreten wird. Natürlich wollen Versicherer beim Abschluss dieser Versicherung wissen, ob bereits Reisen für den Zeitraum gebucht wurden und wenn ja, zu welchen Konditionen. Das hat in der Regel aber keinen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.

Denn mit dieser Reiserücktrittsversicherung können Sie im Laufe eines Jahres beliebig oft reisen. Bei manchen Versicherern wird das ein wenig eingeschränkt, indem die maximale Dauer der jeweiligen Reise festgelegt wird. Diese liegt dann meist bei ca. 5 Wochen. Die Jahresversicherung ist natürlich deutlich teurer als die Absicherung für eine einfache Reise. Doch schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich die Versicherungslösung lohnen – vor allem, wenn eine höherpreisige Reise geplant ist.

Die Reiserücktrittsversicherung als Zusatzleistung

Eine Reiserücktrittsversicherung wird zuweilen auch als Zusatzleistung zu einem anderen Produkt oder einer Dienstleistung angeboten. So zum Beispiel zu verschiedenen Kreditkarten. Die bekannteste Variante ist dabei sicherlich die Reiserücktrittsversicherung der Mastercard Gold. Ein großer Vorteil vor den Angeboten anderer Kreditkarten ist hier beispielsweise der Umstand, dass diese Reiserücktrittsversicherung nicht nur für Reisen gilt, die über die Kreditkarte gebucht wurden.

Wer eine Mastercard Gold hat, trägt die jährlichen Servicegebühren ohnehin. Die Reiserücktrittsversicherung ist damit für ihn kostenlos. Wer die Kreditkarte wählt, weil er die Reiserücktrittsversicherung nutzen möchte, bekommt eine günstige Versicherung und dazu eine sehr gute Kreditkarte an die Hand. Allerdings ist gerade bei diesen kostenlosen Versicherungsvarianten Vorsicht geboten. Denn hier gibt es oftmals deutlich mehr Leistungsausschlüsse als bei einer klassischen Versicherungslösung von einem „normalen“ Versicherer.

Was macht die Reiserücktrittversicherung so wichtig?

Niemand kann in die Zukunft sehen. Wer von Frühbucherrabatten oder anderen besonderen Angeboten profitieren möchte, muss seine Buchung teilweise schon sehr früh vornehmen. Zuweilen liegt fast ein Jahr zwischen der ursprünglichen Buchung und der tatsächlichen Reise. In dieser Zeit kann viel passieren.

Doch selbst bei einem Last-Minute-Angebot kann eine Reiserücktrittsversicherung Gold wert sein. Natürlich, wer seine Reise direkt am Flughafen bucht, einsteigt und abhebt, läuft keine Gefahr, dass ihm etwas dazwischenkommt. Doch wer beispielsweise einige Tage im Voraus bucht, kann auch in den wenigen Tagen zwischen Buchung und Reiseantritt erkranken oder einen Unfall erleiden. Wenn Sie regelmäßig Last-Minute-Buchungen vornehmen, empfiehlt es sich, über eine Jahresversicherung oder zumindest über die Lösung der Mastercard Gold nachzudenken.

Ist eine Reiserücktrittversicherung nur für Privatpersonen interessant?

Sie haben die passenden Koffer für Ihre Geschäftsreisen gefunden und suchen nun noch eine Absicherung für die Kosten, falls mal eine Reise nicht zustande kommen sollte? Hier eignet sich die Jahresversicherung besonders gut – oder wiederum die Absicherung über die Mastercard Gold. Wenn es eine Firmenkreditkarte ist, lässt sich diese sogar steuerlich absetzen.

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  • MATERIAL aus ABS-Kunststoff : Das eher leichte ABS ist sehr robust und der Koffer kann viel aushalten. Das Material ist bekannt dafür, dass es bruchsicher, schlag- und kratzfest ist.
  • BEQUEMLICHKEIT: 4 Spinner-Rollen (360° drehbar): Durch seine vier Zwillingsrollen ist dieser Koffer besonders für glatten Untergrund geeignet. Dort ist er sehr wendig und du brauchst nicht viel Kraft aufzuwenden, um ihn zu bewegen. Zusätzlich kann er das Gleichgewicht gut halten.
  • TRAGEKOMFORT: Eine stufenverstellbare Teleskopstange aus eloxiertem Aluminium ermöglicht ein komfortables Ziehen. An der Längsseite besitzt der Koffer vier Kunststoff-Füße zum Abstellen sowie Tragegriffe an Ober- und Längsseite
  • HOCHWERTIGES ZAHLENSCHLOSS: mit verstellbarer Zahlenkombination : Mit integriertem Kombinationsschloss ist es einfach und bequem, Ihren Koffer während der Reise zu sperren und zu entsperren.
  • DAS 3er Kofferset besteht aus einem Großer Koffer XL (Maße:76x50x27 cm; Gewicht: 3,9 kg), einem Mittelgroßer Koffer L (Maße:66x44x24 cm; Gewicht: 3,2 kg) und einem Handgepäck Koffer M (Maße:55x36x21 cm; Gewicht: 2,5 kg), welcher für fast jede Airline geeignet ist. BITTE achten Sie darauf, dass die Messdaten aus Rädern und Griffen bestehen.

Eine solche Absicherung ist vor allem für Selbstständige, die beruflich viel reisen müssen, besonders wichtig. Als Angestellter müssen Sie für die Kosten Ihrer Geschäftsreisen in der Regel nicht aufkommen – auch dann nicht, wenn Sie diese aus einem vertretbaren Grund nicht antreten können.

Greift die Reiserücktrittversicherung auch im Zusammenhang mit Covid-19?

Diese Frage ist leider nicht ganz einfach zu beantworten. Wenn Sie selbst an Covid 19 erkrankt sind und deshalb nicht reisen können, greift sie auf jeden Fall. Eine klassische Reiserücktrittsversicherung allerdings greift beispielsweise nicht, wenn Sie vom Gesundheitsamt unter vorsorgliche Quarantäne gestellt werden. Denn eine solche war für die meisten Versicherer bis vor einem Jahr gar keine echte Gefahr.

Inzwischen haben eigentlich alle Versicherer nachgebessert und haben die klassische Quarantäne ins Leistungspaket mit aufgenommen. Trotzdem sind in der normalen Reiserücktrittsversicherung noch immer viele Gefahren in Verbindung mit der Corona-Pandemie nicht inkludiert. Da wäre zum Beispiel die Verweigerung des Transfers am Flughafen, beispielsweise wegen leichter Erkältungssymptome.

Auch ein möglicherweise notwendiger Reiseabbruch oder sogar eine Verlängerung des Aufenthalts aufgrund einer vor Ort angeordneten Quarantäne wird bis heute nur von Anbietern im Rahmen eines zusätzlichen Corona-Schutzes übernommen.

Was nach wie vor von keinem Anbieter abgesichert wird, sind Grenzschließungen und Quarantäneanordnungen für ganze Landkreise oder Regionen. Auch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sind kein versicherter Grund für einen Rücktritt von der Reise. Die bloße Angst, sich mit dem Virus infizieren zu können, reicht ebenso wenig aus.

Worauf Sie grundsätzlich beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung achten sollten

Es ist wichtig, alle Gründe zu kennen, aus denen die Versicherung nicht leistet. Gerade die Ausschlussgründe variieren oft von Versicherer zu Versicherer. Manche Versicherung übernimmt das eine oder andere Risiko, das ein anderer Anbieter lieber vermeidet. Je nachdem, welche Risiken Sie unbedingt abgesichert haben möchten, sollten Sie sich nach dem passenden Anbieter umsehen.

Vor allem im Bereich der Absicherung vor den Folgen der Pandemie ist das genaue Lesen des Kleingedruckten wichtig. Denn hier gibt es auch bei sogenannten Corona-Absicherungen noch immer eine ganze Reihe von Ausschlussgründen, die dazu führen, dass Sie am Ende doch ohne Reise, mit vollen Kosten aber ohne eine Erstattung dastehen. Deshalb ist ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter so wichtig.

Die Reiserücktrittsversicherung, die auch Ihr Gepäck absichert

Sie möchten nicht nur auf der sicheren Seite sein, wenn Sie eine Reise nicht antreten können, sondern auch dann, wenn während einer Reise Ihr Gepäck beschädigt wird oder gar zur Gänze abhandenkommt? Auch dafür gibt es entsprechende Erweiterungen. Anbieter wie der ADAC haben inzwischen Versicherungslösungen aufgelegt, die auch dieses Risiko abdecken. So zum Beispiel den Premium Tarif des ADAC für die Reiserücktrittversicherung. Hier ist neben dem normalen Reiserücktritt und den Kosten für einen Reiseabbruch bzw. einer Erstattung der Kosten, für die nicht genutzten Urlaubstage auch eine Absicherung für das Gepäck enthalten.

Tatsächlich ist hier der Schutz vergleichsweise umfassend. So werden die folgenden Leistungen im Gepäckschutz angeboten:

  • Absicherung des Handgepäcks und des aufgegebenen Gepäcks
  • Entschädigung bei zu spätem Eintreffen des Gepäcks
  • Kostenerstattung, falls es aufgrund einer Beschädigung während der Reise zu notwendigen Reparaturen am Gepäck kommt
  • Sollten Ausweise oder Visa wiedererlangt werden müssen, greift hier sogar eine Kostenerstattung

Fazit

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Versicherung, die Sie vor der Gefahr einer bösen Überraschung schützen kann. Zwar kann sie nicht verhindern, dass aufgrund eines versicherten Ereignisses eine Reise nicht angetreten werden kann. Sie sorgt allerdings dafür, dass Sie nicht auf den vollen Kosten Ihrer Reise sitzen bleiben und somit die Möglichkeit haben, wenn die Hemmnisse entfalle sind, Ihre Reise neu zu planen und zu buchen.

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