Dänemark – Einreisebestimmungen

Der Norden Europas ist traditionell ein sehr beliebtes Reiseziel vieler Menschen in Deutschland. Skandinavien lockt mit fantastischen Naturbildern, traumhaften Landschaften und der Möglichkeit, tagelang mit dem Auto zu fahren und dabei nur sehr wenigen Menschen zu begegnen. Doch die meisten, die einen Urlaub im Norden Skandinaviens ins Auge gefasst haben, machen als erstes eine Reise nach Dänemark.

Unser nördlicher Nachbar bietet eine Menge Möglichkeiten für einen Urlaub mit Kindern, aber eben auch traumhafte Ziele für einen Nordsee-Urlaub, einen Wanderurlaub oder eine Städtereise. Haben auch Sie sich für ein Ferienhaus in Dänemark entschieden?

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie auf jeden Fall achten sollten und was für Ihre Einreise nach Dänemark wichtig ist.

Was ist wichtig bei der Einreise nach Dänemark?

In Dänemark wird großer Wert auf die Vermeidung illegaler Einwanderung gelegt. Aus diesem Grund erfolgen regelmäßig stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen – auch an der Grenze zwischen Deutschland und Dänemark.

Generell ist man in Dänemark mit der Durchsetzung mancher Dinge deutlich strikter als in Deutschland. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Einreise mit Personen im Fahrzeug, die nicht über einen gültigen Ausweis verfügen, mit dem sie nach Dänemark einreisen dürfen, zu einem Gefängnisaufenthalt führt. Die Anklage in diesem Fall lautet „Menschenschmuggel“ – ein Delikt, das regelmäßig mit einer Gefängnisstrafe belegt wird.

Aus diesem Grund rät beispielsweise das Deutsche Auswärtige Amt ausdrücklich davon ab, vor der Grenze Anhalter mitzunehmen oder eine Fahrgemeinschaft mit Menschen zu bilden, die man nicht kennt.

Für eine legale Einreise nach Dänemark brauchen Sie als deutscher Staatsangehöriger:

  • Einen gültigen Personalausweis
  • Einen gültigen vorläufigen Personalausweis
  • Einen gültigen Reisepass
  • Einen gültigen vorläufigen Reisepass
  • Einen gültigen Kinderausweis

Wichtig ist, dass Ihr Ausweisdokument für die komplette Dauer des Aufenthalts in Dänemark gültig sein muss. Wenn Ihr Ausweis in Dänemark abläuft, halten Sie sich ab dem Folgetag illegal im Land auf.

Für Nicht-EU-Ausländer gilt, dass eine Einreise nach Dänemark nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland erlaubt ist.

Weitere wichtige Regeln für den Aufenthalt in Dänemark

In Dänemark gilt in der Öffentlichkeit ein Verhüllungsverbot. Das bedeutet, dass Sie vor allem Ihr Gesicht auf öffentlichen Plätzen oder in Supermärkten nicht verdecken dürfen. Ausgenommen davon sind Situationen, in denen eine Verhüllung nachvollziehbar ist oder dem Schutz der Allgemeinheit dient. Inwieweit also eine Maske im Fall einer Corona-Infektion oder einer einfachen Erkältung getragen werden darf, ist im Zweifel Auslegungssache der Behörden vor Ort.

Das Verhüllungsverbot richtet sich allerdings in erster Linie gegen religiös motivierte Vermummungen wie eine Burka oder einen Niqab.

Außerdem ist es in Dänemark verboten, Dolche oder Messer in der Öffentlichkeit zu tragen oder zu nutzen. Das bedeutet, dass schon ein Taschenmesser beim Picknick auf dem Autobahnparkplatz problematisch sein kann. Schneiden Sie Ihren Apfel daher lieber zu Hause und lassen Sie ein eventuell mitgeführtes Messer im verschlossenen Fahrzeug.

Pflichtimpfungen sind für eine Einreise von Deutschland nach Dänemark nicht vorgesehen.

Bestimmungen für Minderjährige

Für Minderjährige gelten keine besonderen Einreiseregularien. Ein Kinderreisepass reicht aktuell noch aus, um nach Dänemark einzureisen. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass dieser noch gültig ist. Denn seit 2021 waren alle ausgegebenen Kinderreisepässe nur noch 1 Jahr gültig. Seit dem 1.1.2024 werden in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr ausgegeben.

Bis zum Ende der Gültigkeit kann der Kinderreisepass noch genutzt werden. Danach brauchen Sie für Ihren Nachwuchs entweder einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis. Diese beiden Ausweisdokumente sind jeweils nur für sechs Jahre gültig, da sich Kinder und Jugendliche in sechs Jahren optisch stark verändern können.

Nice to know

In Deutschland gibt es eine Prüfbescheinigung zum begleiteten Fahren ab 17. Diese Prüfbescheinigung ist keine für Dänemark gültige Fahrerlaubnis. Der klassische deutsche Führerschein für Personen ab 18 Jahren wird auch in Dänemark anerkannt.

Zollvorschriften in Dänemark

Wenn Sie nach Dänemark einreisen oder von Dänemark aus nach Deutschland einreisen, gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Import und Export in der EU. Das bedeutet, dass Sie die folgenden Dinge problemlos über die Grenze mitführen dürfen:

  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.
  • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein)
  • 110 Liter Bier
  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 1 kg Rauchtabak

Einreise mit Haustier – was beachten?

Wenn Sie ein Ferienhaus in Dänemark buchen, ist oft auch Ihr Haustier willkommen. Dabei müssen Sie auch beim Mitführen von Haustieren einige Dinge beachten. So müssen beispielsweise Frettchen, Katzen und Hunde mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Dänemark geimpft werden. Um das nachweisen zu können, müssen Sie Ihren EU-Heimtierausweis auf jeden Fall mitführen.

Wenn Sie ein Jungtier besitzen, das nicht geimpft wurde, ist eine Einreise mit dem Tier nicht gestattet.

Übrigens: Eine Liste der Hunderassen, die in Dänemark verboten sind, erhalten Sie von der dänischen Botschaft in Berlin.

Geschwindigkeiten auf Straßen beachten

Auf Autobahnen gilt in Dänemark für Pkws ein Geschwindigkeitslimit von maximal 130 km/h. Oft ist die Geschwindigkeit auch auf 110 km/h begrenzt. Auf Landstraßen in Dänemark gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkws von 80 km/h. Das Tempolimit innerorts liegt bei 50 km/h.

Die Promillegrenze im Straßenverkehr liegt bei 0,5. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, führt das zu einem hohen Bußgeld – gleiches gilt übrigens für falsches Parken.

Außerdem sollten Sie unbedingt beachten, dass in Dänemark ganzjährig auch tagsüber Abblend- oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein muss.

Fazit

Die Einreise nach Dänemark ist dank der weitgehend offenen Grenzen recht einfach – nur gelegentlich müssen Sie mit stichprobenartigen Grenzkontrollen rechnen. Wenn Sie sich dabei an die Zoll- und Einreiserichtlinien halten, können Sie auch bei einer solchen Stichprobenkontrolle auf eine schnelle Weiterreise hoffen.

Foto: ©studio v-zwoelf / stock adobe

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