Spätestens seit der Corona Pandemie gehört für viele Menschen ein Desinfektionsmittel als Standard in die Tasche. Wer eine Packliste erstellt, schreibt diese besonderen Hygieneartikel oft vergleichsweise früh auf. Doch am Flughafen kann es hierbei zu Problemen kommen. Denn: Die allgemeine Regelung für Flüssigkeiten an Board ist streng genormt und wird mindestens genauso streng kontrolliert. Immerhin ist es wichtig, mit Hinblick auf die Sicherheit an Bord kein Risiko einzugehen.
Es gilt vielmehr: Desinfektionsmittel gehört in die Kategorie der Flüssigkeiten und ist deswegen an die entsprechenden Normen gebunden. Eine besondere Regelung gilt für Desinfektionsmittel mit einem Alkoholanteil von mehr als 70 Prozent. Ab dieser Marke wird auch Desinfektionsmittel als „leicht entflammbar“ eingestuft. Deswegen dürfen die entsprechenden Produkte weder ihren Weg ins Handgepäck noch in das aufgegebene Gepäck finden.
Doch was sollte in Bezug auf Desinfektionsmittel im Handgepäck eigentlich sonst noch beachtet werden?
Achtung! Die folgenden Regeln und Hinweise gelten lediglich für Reisen innerhalb der EU-Länder. Je nach Reiseziel kann es – außerhalb der EU – zu Abweichungen in Bezug auf den Umgang mit bzw. den Transport von Desinfektionsmittel kommen. Wer also seine Ferien außerhalb der EU verbringt, sollte sich unbedingt im Vorfeld in Bezug auf die entsprechenden Vorgaben erkundigen.
Allgemeine Regeln zu Flüssigkeiten im Handgepäck
Aus Sicherheitsgründen ist es nur noch erlaubt, geringe Mengen an Flüssigkeiten an Bord mitzunehmen. Hierzu zählen auch Gels, Cremes und Sprays. Im Handgepäck dürfen Flüssigkeiten in der Regel nur in einem 100 ml Behälter transportiert werden.
Dieser muss dann wiederum in einem durchsichtigen, verschlossenen Beutel aufbewahrt werden. Am praktischsten sind meist durchsichtige Beutel mit einem Fassungsvermögen von etwa einem Liter. Diese nehmen nicht nur wenig Platz weg, sondern bieten dem Sicherheitspersonal vor Ort auch die Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über den Inhalt zu verschaffen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, auf deren Basis es erlaubt ist, auch ohne Behälter und Beutel Flüssigkeiten im Handgepäck mitzuführen. Zu diesen Ausnahmen zählen Medikamente, Babynahrung und flüssige Duty-Free-Shop-Waren, wie beispielsweise Parfum oder Eau de Toilette. Achtung! Für Medikamente wird in diesem Zusammenhang jedoch ein Attest benötigt und die Duty-Free-Artikel dürfen die vorgegebene, maximale Tragelast des Handgepäcks nicht überschreiten.
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Ist Desinfektionsmittel im Handgepäck grundsätzlich erlaubt?
Desinfektionsmittel mit einem Alkoholgehalt von über 70% darf nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Ein kleines 100 ml Fläschchen Handdesinfektionsmittel mit einem geringeren Alkoholgehalt stellt im Handgepäck in der Regel kein Problem dar.
Das Desinfektionsmittel zählt dann, wie übrigens Deo-Sprays auch, zu den Toilettenartikeln. Die kleinen Flaschen können jedoch auch einen Platz im aufgegebenen Gepäck finden. Auch dort darf jedoch der maximale Alkoholgehalt von 70 Prozent nicht überschritten werden, um die allgemeine Sicherheit an Bord nicht zu gefährden.
Zusatztipp: Mittlerweile gibt es noch mehr Möglichkeiten, sich im Flugzeug die Hände zu desinfizieren. Wer möchte, kann – alternativ zum Handdesinfektionsmittel – auch auf Desinfektionstücher zurückgreifen. Im Zweifel ist es natürlich immer besser, sich vorab über die Regelungen bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erkundigen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Sind Desinfektionstücher im Handgepäck erlaubt?
Sind Feuchttücher, zu denen unter anderem auch Desinfektionstücher gehören, im Handgepäck erlaubt oder sind sie so stark mit Flüssigkeit durchtränkt, dass sie als Flüssigkeit durchgehen? Die Antwort: Aufgrund ihrer Beschaffenheit gelten Feuchttücher und Desinfektionstücher nicht als Flüssigkeit und müssen entsprechend nicht portioniert oder auf besondere Weise aufwendig verschlossen werden. Es reicht in der Regel aus, sie in ihrer Verpackung im Handgepäck von A nach B zu bringen.
Dennoch ist es natürlich auch hier wichtig, auf den bereits erwähnten, maximalen Alkoholgehalt zu achten. Auch hier gelten die 70 Prozent als Marke, die aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden darf.
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- Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen
Fazit
Flughäfen gehören zu den Orten, die – je nach Reisesaison – oft von Menschenmassen „überrannt“ werden. Seit Corona machen sich viele Passagiere wahrscheinlich noch mehr Gedanken darüber, wo Viren und Bakterien lauern könnten. Wer hier ein wenig vorsorgen möchte, kann unter anderem auf Desinfektionsmittel setzen. Hierbei handelt es sich nicht nur um ein praktisches Accessoire für die Reise an sich, sondern auch um eine Möglichkeit, die Hygiene im Urlaub noch weiter zu unterstützen.
Sie gelten aber als Flüssigkeiten und müssen entsprechend behandelt werden. Dies bedeutet: Maximal 100 Milliliter Desinfektionsmittel dürfen in einem verschlossenen und durchsichtigen Beutel den Weg ins Handgepäck finden. Es ist zudem enorm wichtig, darauf zu achten, dass der Alkoholanteil des jeweiligen Produkts nicht über 70 Prozent liegt. Ansonsten gilt das Produkt als eine leicht entflammbare Flüssigkeit und kann die Sicherheit an Bord gefährden.
Eine praktische Alternative – gerade auf Reisen – stellen Desinfektionstücher dar. Sie sind von der Flüssigkeitsregelung ausgeschlossen, da sie per Definition nicht als Flüssigkeiten gelten. Dennoch gilt auch für sie die „70 Prozent Alkoholgrenze“.
Bild von Renate Köppel auf Pixabay