Reisegepäck verschwunden, was nun?

Vielleicht waren Sie selbst schon einmal in dieser Situation, doch zumindest können Sie sich eine solche Situation vorstellen. Sagen wir, Sie sind von München auf die Kanarischen Inseln geflogen und haben 2 Wochen wunderbaren Urlaub vor sich. Sie kommen am Flughafen an, gehen zum Gepäckband und warten, bis Ihr Reisegepäck ankommt, doch es kommt nicht. Alle Fluggäste haben ihr Gepäck entgegengenommen, nur Sie nicht. Natürlich geraten Sie in Panik. Ist Ihr Reisegepäck vielleicht in eine falsche Maschine und somit in ein ganz anderes Land gelangt oder ist es von einem anderen Fluggast gestohlen worden? Diese  Fragen gehen Ihnen durch den Kopf.

Was tun, wenn das Reisegepäck verschwunden ist?

Das Wichtigste in der Kurzzusammenfassung.

Fazit bei Gepäckverlust

In den letzten Jahren ist die Zahl der verlorenen Gepäckstücke deutlich zurückgegangen. Trotzdem kann es passieren. Denken Sie bereits im Voraus etwas mit und meiden Sie Risikofaktoren, wie unnötige Ösen und Schnüre. Packen Sie die nötigsten Dinge in Ihr Handgepäck. So sind sie zumindest in den ersten Stunden versorgt. So ärgerlich diese Situation ist, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Die gute Nachricht ist, dass mehr als 95 Prozent der vermeintlich verlorengegangenen Gepäckstücke ungefähr fünf Tage nach der Verlustmeldung gefunden und ausgeliefert werden. Sie haben ein Recht auf Schadenersatz, für die Zeit, in der Sie am Urlaubsort ohne Ihr Gepäck dastehen. Sie sollten sich sofort am Gepäckschalter, der sich immer in der Ankunftshalle des Flughafens befindet, melden und den Verlust anzeigen. Legen Sie Ihr Ticket vor, daran befindet sich ein Sticker mit einer Registrierungsnummer für Ihr Gepäck. Beschreiben Sie Ihr Gepäck so genau wie möglich. Können Sie ein Foto davon vorlegen, ist das hilfreich. Sie bekommen nun eine Referenznummer und werden nach Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer gefragt. Geben Sie an, ob Ihr Gepäck an Ihren Urlaubsort oder zu Ihnen nach Hause geliefert werden soll. Möchten Sie Ihr Gepäck an den Urlaubsort liefern lassen, so wird es kostenlos bis zur Tür Ihrer Unterkunft geliefert. Im Idealfall kommt ihr Reisegepäck sogar noch am selben Tag in Ihrer Unterkunft an. Befindet sich Ihre Unterkunft weit vom Flughafen entfernt, dann kann es einige Tage dauern, bis Ihr Gepäck geliefert wird. Können Sie den Verlust Ihres Gepäcks nicht direkt am Flughafen melden, so müssen Sie den Verlust innerhalb von 21 Tagen direkt bei der Fluggesellschaft schriftlich geltend machen.

  • Ist Ihr Reisekoffer abhanden gekommen, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Ein verschwundener Koffer ist für viele Menschen ein Weltuntergang. In Panik zu geraten, hilft Ihnen aber nicht weiter. Laut SITA tauchen die meisten verschwundenen Gepäckstücke nach 48 Stunden wieder auf. Lediglich 3,4 Prozent werden nicht abgeholt oder gestohlen.
  • Das richtige Verhalten an den Tag legen. Bemerken Sie den Verlust Ihres Gepäckstückes, suchen Sie umgehend einen „Lost and Found“ Schalter auf und melden Sie den Verlust. Ihr Ticket ist mit einer Registrierungsnummer versehen, welche sich auch auf dem Gepäckstück befindet. Halten Sie also Ihr Ticket bereit und beschreiben Sie Ihr Gepäckstück so genau wie möglich.
  • Einzelne Airlines unterstützen Sie finanziell oder materiell, um Sie bei einem Verlust mit dem Nötigsten zu versorgen. Das hilft Ihnen, die Zeit gut zu überbrücken. Was und wie viel erstattet wird, ist abhängig von der Airline. In jedem Fall liegt es an Ihnen, sofort mitzuteilen, dass Sie dringend mit dem Nötigsten versorgt werden müssen.

Ruhe bewahren hilft viel

Ein verlorener Koffer ist wohl der schlimmste Start in eine wohlverdiente Reise. Wenn das Förderband stoppt und Ihr Koffer nicht dabei war, gilt es, Ruhe zu bewahren. So kann sich dieser vielleicht auf einem anderen Gepäckband befinden. Das ist durchaus häufiger der Fall. Falls er dort nicht aufzufinden ist, ist er höchstwahrscheinlich nicht mitgeflogen. Das passiert lediglich 2,2 Milliarden Passagieren pro Jahr. Trotz allem kann es passieren. Ist dies der Fall, gilt es Ruhe zu bewahren. Bereits innerhalb der ersten fünf Tage werden 95 Prozent aller verlorenen Koffer wiedergefunden. In der Regel bekommen Sie Ihr Gepäckstück also zurück. Allerdings ist etwas Mitarbeit Ihrerseits gefordert. Melden Sie den Verlust Ihres Gepäckstückes zügig an einem Schalter und beschreiben Sie Ihren Koffer im Detail. Je detaillierter die Beschreibung, desto besser. Im Idealfall verfügen Sie über ein Foto Ihres Koffers. Außerdem sollten Sie Ihr Ticket bereithalten. Dieses ist mit einer Registrierungsnummer versehen, welche sich auch auf dem Koffer befindet.

„Lost-and-Found“ Schalter aufsuchen

Falls Ihr Koffer auf die schnelle nicht wiedergefunden werden kann, muss eine Verlustmeldung aufgegeben werden. Am Schalter wird Ihnen anschließend eine Referenznummer ausgehändigt. Zudem müssen Sie natürlich Ihre Heimatadresse angeben. Wenn Ihr Koffer verschlossen ist, sollten Sie die Zahlenkombination mitteilen, da der Zoll eine Kontrolle durchführen wird. Zwei wesentliche Vorteile, wenn Ihr Koffer wiedergefunden wird: Das verlorene Gepäckstück wird gratis bis vor die Haustür geliefert. Außerdem werden ausländische Passagiere, welche nicht ihre Heimatadresse angegeben haben, bei der Auslieferung bevorzugt. Natürlich ist die Lieferzeit abhängig vom Wohnort. Je weiter der Wohnort vom Flughafen entfernt ist, desto länger wird es dauern bis Sie Ihr Gepäckstück zurückbekommen.

Tipp: Bei einem Verlust des Koffers, sollte man sich stets an die eigene Airline wenden. Welche Ansprüche Sie gelten machen können, hängt von Ihrem Ticket und der Kulanz der Airline ab. Billigfluggesellschaften sind bei einem Verlust des Gepäckstückes oftmals deutlich weniger kulant, als übliche Airlines. Sind Sie Erste Klasse geflogen, wird Ihnen die Gesellschaft deutlich entgegenkommen. Trotzdem sollte eine Versorgung mit den nötigsten Hygieneartikeln von jeder Airline gewährleistet sein.

Ihre Rechte beim Gepäckverlust

Für den Schadenersatz beim Gepäckverlust gelten keine einheitlichen Regelungen wie für Entschädigungen bei Flugverspätung. Was Sie im Schadenfall bekommen, hängt von der Fluggesellschaft ab. Sie können finanzielle Überbrückungshilfen in unterschiedlicher Höhe erhalten. Sie haben das Recht, sich auf Kosten der Fluggesellschaft eine Ersatzausstattung zu kaufen, doch variiert der Wert für diese Ausstattung. Kaufen Sie nur soviel, wie Sie tatsächlich brauchen, und reichen Sie die Kaufbelege bei der Fluggesellschaft ein. Was Sie erwarten können, hängt von der Art der Reise ab. Fehlt Ihnen Abendgarderobe bei einer Luxusreise, so können die Kosten dafür erstattet werden, doch deutlich weniger können Sie bei einem Badeurlaub erwarten. Kann Ihr Gepäck nicht gefunden werden, so müssen Sie einen Fragebogen über den Inhalt und den Wert des Gepäcks ausfüllen, um den Wert erstattet zu erhalten.

Die Airline bestimmt den Umfang der Entschädigung

Je nach Airline versorgt Sie die Fluggesellschaft mit den nötigsten Dingen. Gerade wenn der Wohnort weit vom Flughafen entfernt ist. Allerdings gilt es bei der Verlustmeldung sofort Bescheid zugeben, wenn nicht mal die nötigsten Dinge für eine hygienische Versorgung zur Verfügung stehen. Die meisten Fluggesellschaften gewähren die Ausstattung mit den wichtigsten Dingen, wie zum Beispiel Waschzeug. Allerdings lediglich in einem angemessenen Rahmen. Je nach Flugklasse und Preis des Fluges sind Fluggesellschaften unterschiedlich kulant. Handelt es sich dabei um einen Erste Klasse-Passagier, welcher die Airline häufig in Anspruch nimmt, kann dieser mit einer kulanten Behandlung rechnen. Fluggesellschaften, wie British Airways, versorgen ihre Passagiere gerne mit Toilettenartikeln und Unterwäsche. Man nennt diese Notfallpakete auch „Overnight-Kit“.

Airlines wie „Air France“, und „Lufthansa“ gewähren den Einkauf der nötigsten Dinge. Allerdings gibt es auch hier eine Beschränkung. Auslagen für Bekleidung werden in der Regel deutlich geringer bestattet als Toilettenartikel. Lufthansa gewährt sogar Barvorschüsse. Diese müssen aber nach Erhalt des Koffers zurückgezahlt werden.

Geld zurückfordern ist möglich

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, können Sie sich in der Regel direkt an den Reiseveranstalter wenden. Für jeden Tag ohne Gepäck stehen Ihnen zwischen fünf und dreißig Prozent des Tagereisepreises zur Verfügung. Fehlt der Koffer während des gesamten Aufenthalts, können 50 Prozent des Gesamtpreises zurückgefordert werden. Wenn ein Urlaub geplant war für den das Gepäck unbedingt notwendig war, hierzu zählt beispielsweise ein Wanderurlaub, kann ein weiterer Anspruch geltend gemacht werden. Diesen begründet man dann man mit einer „Nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit“.

Machen Sie Ihre Entschädigung geltend

Ist Ihr Koffer tatsächlich verschwunden gilt es, Ihre Ansprüche gelten zu machen. Eine Entschädigung ist in jedem Fall erforderlich. Dabei entscheidet nicht das Gewicht des Koffers, sondern eine Pauschale. Leider ist der endgültige Verlust eines Koffers mit viel Bürokratie verbunden. Ist der Koffer nach fünf Tagen nicht aufgetaucht, muss der Passagier einiges an Papierkram erledigen. In einem von der Airline zugesandten Fragebogen müssen detaillierte Fragen zum Gepäckstück beantwortet werden. Je nach Fluggesellschaft kann das Zusenden des Fragebogens unterschiedlich lange dauern.

Im Idealfall sollte Ihre Erstattung 30 Tage nach der Schadensmeldung erfolgen. Die Vergütung erfolgt nach einer allgemeinen Pauschale. Der Entschädigungsbetrag beträgt in der Regel rund 1200 Euro.

Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie etwas tun können um den Verlust eines Koffers zu vermeiden. Prinzipiell gilt, je öfter umgestiegen wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Gepäckstück verloren geht. Große Gefahren stellen auch die großen Flughäfen wie zum Beispiel Frankfurt, Singapur oder London-Heathrow dar. Die Passagiere an diesen Flughäfen kommen hier aus sämtlichen Teilen der Erde, da dort die Großraumflugzeuge gefüllt werden. Natürlich lässt es sich nicht immer vermeiden Großflughäfen anzufliegen. Auch ein Direktflug ist bei einzelnen Destinationen nicht möglich. Falls aber ein direkter Flug gebucht werden kann, empfiehlt es sich diesen in Anspruch zu nehmen. Das minimiert die Gefahr eines Kofferverlustes erheblich.

 Tipp: Sie können etwas dazu beitragen, sich gegen den Verlust eines Koffers im Voraus abzusichern: Wenn es bezahlbar ist, Fliegen Sie von A nach B ohne Zwischenstopp, versehen Sie Ihr Gepäck mit Ihrer Heimatadresse und meiden Sie Schnüre und Ösen am Gepäck, das verhindert dass diese am Gepäckband klemmen bleiben. Packen Sie zur Sicherheit Ihre unverzichtbaren Toilettenartikel ins Handgepäck. Außerdem empfiehlt es sich sämtliche Wertgegenstände ebenfalls im Handgepäck zu verstauen.

Ist eine Versicherung empfehlenswert?

Eine Versicherung lohnt sich eigentlich nur, wenn besonders teure Gegenstände im Koffer enthalten sind. Wenn Ihr Koffer vollständig verloren geht, erstattet Ihnen Ihre Fluggesellschaft den Pauschalbetrag in jedem Fall. Hierfür ist keine Versicherung notwendig.

Fazit bei Gepäckverlust

In den letzten Jahren ist die Zahl der verlorenen Gepäckstücke deutlich zurückgegangen. Trotzdem kann es passieren. Denken Sie bereits im Voraus etwas mit und meiden Sie Risikofaktoren, wie unnötige Ösen und Schnüre. Packen Sie die nötigsten Dinge in Ihr Handgepäck. So sind sie zumindest in den ersten Stunden versorgt. So ärgerlich diese Situation ist, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Die gute Nachricht ist, dass mehr als 95 Prozent der vermeintlich verlorengegangenen Gepäckstücke ungefähr fünf Tage nach der Verlustmeldung gefunden und ausgeliefert werden. Sie haben ein Recht auf Schadenersatz, für die Zeit, in der Sie am Urlaubsort ohne Ihr Gepäck dastehen. Sie sollten sich sofort am Gepäckschalter, der sich immer in der Ankunftshalle des Flughafens befindet, melden und den Verlust anzeigen. Legen Sie Ihr Ticket vor, daran befindet sich ein Sticker mit einer Registrierungsnummer für Ihr Gepäck. Beschreiben Sie Ihr Gepäck so genau wie möglich. Können Sie ein Foto davon vorlegen, ist das hilfreich. Sie bekommen nun eine Referenznummer und werden nach Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer gefragt. Geben Sie an, ob Ihr Gepäck an Ihren Urlaubsort oder zu Ihnen nach Hause geliefert werden soll. Möchten Sie Ihr Gepäck an den Urlaubsort liefern lassen, so wird es kostenlos bis zur Tür Ihrer Unterkunft geliefert. Im Idealfall kommt ihr Reisegepäck sogar noch am selben Tag in Ihrer Unterkunft an. Befindet sich Ihre Unterkunft weit vom Flughafen entfernt, dann kann es einige Tage dauern, bis Ihr Gepäck geliefert wird. Können Sie den Verlust Ihres Gepäcks nicht direkt am Flughafen melden, so müssen Sie den Verlust innerhalb von 21 Tagen direkt bei der Fluggesellschaft schriftlich geltend machen.

 

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