Was darf ins Handgepäck? Checkliste

Jeder Fluggast darf Handgepäck mit in die Kabine nehmen. Je nach Fluggesellschaft ist eine bestimmte Größe und ein maximales Gewicht vorgeschrieben. Da stellt sich die Frage, was Sie denn ins Handgepäck tun dürfen und worauf Sie verzichten sollten oder sogar müssen. Was gehört also unbedingt ins Handgepäck und was darf ins Handgepäck? Hier finden Sie entsprechende Handgepäck-Checklisten.

Was gehört immer ins Handgepäck

Welche Dinge Sie im Handgepäck mit an Bord nehmen sollten, hängt vor allem davon ab, wie lange der Flug dauert. Bei einem kurzen Inlandsflug muss das Handgepäck nicht so umfangreich ausfallen, wie bei einem Interkontinentalflug, der 8 Stunden oder länger dauert. Überlegen Sie grundsätzlich, was Sie während des Fluges unbedingt benötigen und worauf Sie ohne Probleme verzichten können. Auf diese Weise packen Sie immer nur so viel ein, wie unbedingt nötig ist, aber doch so wenig wie möglich ins Handgepäck. Diese Vorgehensweise spart Gewicht und sorgt für Übersichtlichkeit im Handgepäck. Zu den Dingen, die Sie immer im Handgepäck verstauen sollten, gehören vor allem die folgenden Dinge:

  • Reisedokumente (Flugticket bzw. Bordkarte, Hotelreservierung, Reisepass)
  • Medikamente (falls Sie sie während des Fluges einnehmen müssen)
  • Schlüssel (Haustür- und Autoschlüssel)
  • Zahlungsmittel und Wertgegenstände (z. B. Geldbeutel und Schmuck)
  • Handy, iPad oder Laptop (inclusive Ladekabel bzw. Powerbank)
  • Kopfhörer, Fotokamera (technische Kleingeräte sollten immer im Handgepäck sein)
  • Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen)
  • Pflegeprodukte (Gesichts- und Handcreme, Desinfektionsmittel, Labello)

Bei Flüssigkeiten müssen Sie darauf achten, dass die Fläschen oder Tuben die erlaubte Menge bzw. Größe nicht überschreiten. Jede Flasche oder Tube darf maximal 100 ml fassen, größere Einzelmengen dürfen nicht ins Handgepäck. Die Maximalmenge für alle mitgeführten Flüssigkeiten zusammen liegt bei 1 Liter. Leicht brennbare Stoffe sind im Handgepäck nicht erlaubt und werden bei der Sicherheitskontrolle normalerweise einbehalten und entsorgt.

Was darf ins Handgepäck?

Dauert der Flug länger, dann gibt es neben dem unbedingt Notwendigen weitere praktische Dinge, die Sie mit ins Handgepäck nehmen sollten. Vor allem dann, wenn Sie während des Fluges die Möglichkeit haben, zu schlafen oder zu arbeiten, dürfen bestimmte Gegenstände im Handgepäck nicht fehlen. Handelt es sich um Flüssigkeiten, gilt auch für sie die vorgeschriebenen Verpackungsgrößen nicht überschreiten dürfen. Zu den Gegenständen, die nicht zwingend ins Handgepäck gehören, aber vor allem auf langen Flugreisen hilfreich sein können, gehören beispielsweise:

  • Pullover, Tuch oder Schal (in Flugzeugen ist es manchmal kühl oder zugig)
  • Buch oder sonstige Lektüre (nicht jede Airline hat ein gutes Bord-Entertainment)
  • Arbeitsunterlagen (z. B. Dokumente auf dem Laptop oder in Form von Papierunterlagen)
  • Ohrenstöpsel und Schlafmaske (damit lässt es sich besser schlafen)
  • Leichte Schlappen (auf langen Flügen sind Hausschuhe sehr viel bequemer, als enge Straßenschuhe)
  • Reisezahnbürste inklusive Zahncreme (oder Kaugummis als Ersatz)
  • Schreibzeug (z. B. Kugelschreiber zum Ausfüllen von Einreiseformularen)
  • Bürste oder Kamm
  • Kosmetik bzw. Pflegeprodukte (in den vorgesehenen Maximalmengen)

Prinzipiell dürfen Sie also alle für eine Reise wichtigen Gegenstände im Handgepäck mitführen. Denken Sie aber daran, dass es Vorgaben bezüglich des Gewichts gibt. Bei den meisten Fluggesellschaften ist Handgepäck mit einem Gewicht zwischen 5 und 12 kg erlaubt.

Handgepäck-Checkliste für Reisende mit Säuglingen & Kleinkindern

Falls Sie mit einem Säugling oder Kleinkind im Flugzeug unterwegs sind, gelten für Sie in Sachen Handgepäck abweichende Regelungen in Bezug auf die 100 ml-Regelung. Diese gilt nämlich nicht für Babynahrung. Wenn Sie nicht auffällig große Mengen oder selbstgekochte und abgefüllte Nahrung für den Nachwuchs mitführen, werden Sie normalerweise keine Probleme beim Boarding haben. Neben einer angemessenen Menge an Babybrei sollten Sie auch die folgenden Dinge im Handgepäck verstauen:

  • Windeln zum Wechseln (inklusive Reserve)
  • Wickelunterlage
  • Feuchttücher
  • Wundcreme (hier gilt die 100 ml Regel)
  • Lätzchen und Löffel (z. B. Einweglöffel und Wegwerf-Latz)
  • Kleidung zum Wechseln
  • Warme Sachen (z. B. dickes Jäckchen, dicke Socken, Mütze)
  • Schnuller (inklusive Ersatznuckel)
  • Spielzeug
  • Kuscheltier und Decke (als Einschlafhilfe)
  • Babyschale oder zusammenklappbarer Buggy mit Handgepäckmaßen)

Größere Kinderwagen können Sie entweder schon bei der Gepäckaufgabe als sogenanntes Sperrgepäck aufgeben oder ihn bis zur Flugzeugtür nutzen und dann in den Frachtraum bringen lassen. In die Gastkabine darf ein Kinderwagen hingegen bei den allermeisten Airlines aus Platzgründen nicht mitgenommen werden.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind, dürfen Sie diesen zwar bis zur Tür des Flugzeugs verwenden, müssen ihn dann aber im Frachtraum verstauen lassen. Die Fluggesellschaften stellen Ihnen einen Spezial-Rollstuhl für die Kabine zur Verfügung. Da es für die Beförderung von Rollstühlen in Flugzeugen spezielle Vorschriften gibt, sollten Sie sich rechtzeitig über diese informieren. Da betrifft vor allem die Größe und das Zusammenlegen des Rollstuhls sowie seinen Antrieb, falls er durch eine Batterie (Lithium-, Flüssig- oder Trockenzellenbatterie) angetrieben wird. Bei solchen Rollstühlen sollten Sie vor dem Verstauen im Frachtraum immer den Bedienknopf und das Stromkabel ins Handgepäck tun.

Was darf nicht ins Handgepäck?

Natürlich gibt es Gegenstände, die unter keinen Umständen mit ins Handgepäck gehören. Vor allem sollten Sie nicht auf die Idee kommen, beispielsweise die folgenden Dinge einzupacken:

  • Jede Art von Waffen (Pistolen, sonstige Feuerwaffen, Messer ab 6 cm Klingenlänge, Dartpfeile, Pfefferspray, E-Schocker)
  • Toxische oder chemische Stoffe
  • Benzinfeuerzeuge, Gaskartuschen, Farbsprühdosen, Camping-Kocher
  • Lose Rasierklingen für klassische Rasierer
  • Potenzielle Schlagwerkzeuge (z. B. Gehstöcke, Golfschläger, Schlittschuhe, Skier, Skateboards)
  • Selfie-Sticks (da sie ebenfalls als Schlag- oder Stechwerkzeug genutzt werden könnten)
  • Gürteltaschen (sie zählen auch als Handgepäck und sind bei bereits vorhandenem Handgepäck verboten)

Auf die Frage, was darf nicht ins Handgepäck, lautet also die Antwort, dass alles verboten ist, was die Sicherheit des Fluges bzw. der Fluggäste gefährden könnte.

Fazit

Beim Handgepäck packen ist immer Sorgfalt notwendig, denn es gibt Gegenstände, die unbedingt ins Handgepäck gehören, Dinge, die erlaubt aber nicht zwingend nötig sind und Utensilien, die situationsbedingt mit in die Kabine gehören, etwa bei einer Flugreise mit Säugling. Ein Thema, bei dem die Sicherheitskontrollen keinen Spaß verstehen, ist das Mitführen von Waffen oder gefährliche Dinge jeglicher Art. Auch bei den Maximalmengen von Flüssigkeiten wird rigoros aussortiert und entsorgt. Sie sollten also dreimal überlegen, ob Sie ein Springmesser mit 15 cm langer Klinge oder eine Flasche Ihres teuren Lieblingsparfums mit 250 ml unbedingt ins Handgepäck tun wollen. Im „worst case“ landet der teure Duft in der Mülltonne oder Sie auf der Polizeiwache des Airports, weil Sie eine verbotene Stichwaffe bei sich führen. Bevor Sie lange rätseln und sich die Frage stellen, was darf ich im Handgepäck mitnehmen bzw. was darf nicht ins Handgepäck, informieren Sie sich einfach bei der Fluggesellschaft mit der Sie fliegen. Auch der deutsche Zoll kann Ihnen entsprechende Auskünfte zum Handgepäck geben.

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